Monsterszenen, Folter in Großaufnahme, Mord in Zeitlupe, untermalt durch Knochenkrachen und Todesschreie: das bietet der Videomarkt frei Haus. Alarmiert durch einige spektakuläre Fälle von Nachahmungs-Kriminalität, wurden jetzt einige Parlamentarier aktiv. Dem Bundestag liegt ein Gesetzesentwurf vor, der für Horrorfilme und Gewaltdarstellung Schnitt-Auflage und Verleihverbote für Produzenten und Händler empfindliche Strafen vorsieht.
Information:
Das Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 vom Hersteller auf den Markt gebracht
und von uns auch schon vor dem 13. Dezember 2024 zum Verkauf angeboten.
Es besteht Konformität des Produkts nach Richtlinie 2001/95/EG.